Finanzaufsicht muss Wirecard-Aktionäre nicht entschädigen

Infolge der kriminellen Wirecard-Pleite fordern rund 50.000 Aktionäre des Konzerns im Rahmen des Insolvenzverfahrens circa 8,5 Milliarden Euro zurück. Hinzu kommen seitens weiterer Gläubiger Forderungen über 6,9 Milliarden Euro. Da sich die Insolvenzmasse auf etwa 650 Millionen Euro beläuft, können die Geschädigten nicht viel Kompensation erwarten. Auf anderem Wege versuchte es deshalb eine Anlegerin, der […]

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Infolge der kriminellen Wirecard-Pleite fordern rund 50.000 Aktionäre des Konzerns im Rahmen des Insolvenzverfahrens circa 8,5 Milliarden Euro zurück. Hinzu kommen seitens weiterer Gläubiger Forderungen über 6,9 Milliarden Euro. Da sich die Insolvenzmasse auf etwa 650 Millionen Euro beläuft, können die Geschädigten nicht viel Kompensation erwarten. Auf anderem Wege versuchte es deshalb eine Anlegerin, der 140 Wirecard-Aktien damals praktisch über Nacht ihren Wert verloren: Sie verklagte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Schadensersatz, da diese ihren Pflichten nicht nachgekommen sei.

In der Tat steht die Wirecard-Affäre nicht für eine Sternstunde der Finanzaufsicht. Hinweisen auf Bilanzmanipulation wurde nicht konsequent nachgegangen. Kritische Stimmen wurden sogar aktiv unterdrückt, etwa mit einer Strafanzeige gegen einen Journalisten wegen angeblicher Marktmanipulation. Zudem verbot die BaFin Leerverkäufe für Wirecard-Aktien.

Wie zuvor das Landgericht Krefeld konnte nun jedoch auch das Oberlandesgericht Düsseldorf keine schuldhafte Amtspflichtverletzung erkennen. Zudem sei das BaFin-Vorgehen nicht ursächlich für die Pleite und damit für den Aktienwertverlust gewesen. Die Klage wurde deshalb abgewiesen. Als letztes Mittel steht der Klägerin noch eine Zulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof offen.

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