Warum Autobesitzer Vorschäden bei der Leistungsregulierung angeben sollten

Wer auf Versicherungskosten eine Autoreparatur durchführen lässt, kommt hin und wieder in Versuchung, schon vor dem Unfall vorhandene Schäden unter den Teppich zu kehren. Das kann jedoch am Ende zu einer kompletten Leistungsverweigerung führen, wenn der Versicherer sich arglistig getäuscht sieht.„Sinn und Zweck der Entschädigung ist es, die Unfallopfer wirtschaftlich so zu stellen, wie sie […]

Wir rufen Sie gerne zurück

Gerne stehen wir Ihnen persönlich Rede und Antwort.

Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten sowie der Kontaktaufnahme per E-Mail, Post oder Telefon zu.

Wer auf Versicherungskosten eine Autoreparatur durchführen lässt, kommt hin und wieder in Versuchung, schon vor dem Unfall vorhandene Schäden unter den Teppich zu kehren. Das kann jedoch am Ende zu einer kompletten Leistungsverweigerung führen, wenn der Versicherer sich arglistig getäuscht sieht.
„Sinn und Zweck der Entschädigung ist es, die Unfallopfer wirtschaftlich so zu stellen, wie sie vor dem Unfall standen“, hebt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Versicherer-Gesamtverbands GDV, Anja Käfer-Rohrbach, hervor. „Wer zum Beispiel schon bei einem früheren Unfall Geld für einen komplett neuen Kotflügel bekommen hat, den alten dann aber nur gespachtelt und überlackiert hat, kann bei einem nächsten Unfall nicht wieder den Wert eines neuen Kotflügels verlangen.“
Kurz gefasst: Die Versicherten dürfen sich nicht an der Schadensregulierung bereichern, allein der durch den betreffenden Unfall entstandene zusätzliche Schaden darf geltend gemacht werden. Im Zweifel müssen sie belegen, dass frühere Beschädigungen fachgerecht behoben wurden.

Aktuelle News

{{brizy_dc_image_alt entityId=
Wohnimmobilien erneut verteuert
Im vergangenen Jahr sind die Wohnimmobilienpreise in Deutschland doppelt so stark gestiegen wie im Vorjahr, nämlich durchschnittlich um 4,2 Prozent. Nach Berechnungen des Verbands Deutscher Pfandbriefbanken (vdp) haben sich insbesondere Mehrfamilienhäuser verteuert, für die 5,2 Prozent mehr bezahlt werden mussten als 2024. Bei selbst genutztem Wohneigentum betrug die Steigerungsrate 3,0 Prozent. Auch die Mieten legten […]
{{brizy_dc_image_alt entityId=
Strenger Winter erhöht Schlaglochgefahr
Die ungewohnt frostigen Temperaturen in Deutschland haben den Autofahrern ein tückisches Erbe hinterlassen: deutlich mehr Schlaglöcher als in den Vorjahren, wie beispielsweise der brandenburgische Landesverband Straßenwesen berichtet. Damit steigt auch das Risiko von Schäden am Fahrzeug – an Reifen oder Felgen, Fahrwerk oder Radaufhängung, Spurstange oder sogar Ölwanne. Wer aber trägt die Reparaturkosten? Muss die […]